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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1.1.96)

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der CPTec GmbH (im nachfolgenden CPTec genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund vorliegender allgemeiner Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Abweichungen von vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn CPTec sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluß, Rücktrittsrecht

1. In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben , freibleibend und unverbindlich. Schriftlich abgegebene Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. 2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Auftragsdurchführung durch CPTec zustande. 3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn CPTec sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. 4. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. 5. Alle Angebote und Verträge beziehen sich, sofern nichts anderes angegeben, auf Dienstleistungen in deutscher Sprache. 6. Die Firma CPTec behält sich für den Fall das Recht zum Rücktritt vor, falls sie erst nach Vertragsabschluß von Umständen erfährt, die eine zuverlässige Durchführung der vereinbarten Leistungen unmöglich machen. CPTec entscheidet selbständig über des Vorliegen einer solchen Unmöglichkeit.

§ 3 Vertragsinhalt

Die Verträge zwischen Kunde und CPTec sind Dienstleistungsverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich über die individualvertraglichen Regelungen hinaus ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.

§ 4 Preise

Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar bei Vertragsbeginn alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen für CPTec zur Verfügung zu stellen. Hierbei anfallende Auslagen wie Versandspesen, Kopierkosten, Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Kunden. 2. Stellt sich während der Vertragsdurchführung durch CPTec heraus, daß zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung weitere Informationen notwendig sind, so müssen diese Informationen nach schriftlicher Anforderung von CPTec durch den Kunden spätestens innerhalb von 2 Wochen bereitgestellt werden. 3. Eine nicht rechtzeitige Bereitstellung von Informationen wird in jedem Fall zu Gunsten von CPTec auf die Lieferzeit angerechnet.

§ 6 Lieferung, Lieferzeiten

1. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt CPTec. 2. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. 3. Versand, Zustellung und Verpackung (auch von Teillieferungen, Probe- und Korrekturexemplaren) erfolgen auf Rechnung des Kunden. 4. CPTec bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Bei Verzug kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 5. Die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei CPTec beginnt. 6. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 7. Bei Lieferungsstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich von CPTec liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrungen, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen, ist CPTec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt. 8. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. 9. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 7 Versand und Gefahrenübergabe

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Die Firma CPTec haftet für Schäden, die sie, ihre Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Dritte zu vertreten haben. CPTec haftet nicht für eine verspätete Anfertigung der Leistung, sofern die Verspätung durch Umstände verursacht wurde, die von der Firma CPTec oder von ihr beauftragte Dritte nicht persönlich zu vertreten sind. CPTec führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie aller einschlägigen, allgemein anerkannten, rechtlichen, fachlichen und technischen Grundsätzen und Regeln durch. CPTec haftet für den Einsatz gehörig ausgebildeter, mit der nötigen Sach- und Fachkenntnis in den zur Ausführung des Auftrages relevanten sonstigen Fachgebieten versehenen Mitarbeiter, außerdem für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Durchführung des Projektes. Die Haftung von CPTec ist, soweit nicht in gesetzlichen Sondervorschriften eine höhere oder niedrigere Summe festgesetzt ist, auf DM 2.000.000,- (zwei Millionen) für den einzelnen Schadensfall beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Klienten begründet sein sollte.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die CPTec aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen, behält sich CPTec das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). 2. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware, muß der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist CPTec berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch CPTec liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 10 Rechnungsstellung und Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. 2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich CPTec ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. 3. Unter Abbedingung der §§ 366, 365 BGB und trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden legt CPTec fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind. 4. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus § 5 mehr als 3 Wochen in Verzug, so ist CPTec berechtigt, entgegen den vorher vereinbarten Zahlungsmodalitäten Teilbeträge in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Teilbeträge richtet sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt der Rechnungsstellung tatsächlich durchgeführten Arbeiten von CPTec. 5. Ist der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen im Verzug, so ist CPTec berechtigt, Zinsen in Höhe der von den Geschäftsbanken berechneten Zinssätzen für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. 6. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn CPTec andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma CPTec berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist CPTec außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl von CPTec das Amtsgericht München oder das Landgericht München als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kundens unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts München vereinbart.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame sinngemäß zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Dies gilt auch, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke vorliegt. Änderungen und Ergänzungen dieses allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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