Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1.1.96)
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der CPTec GmbH (im nachfolgenden
CPTec genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund vorliegender allgemeiner
Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Abweichungen
von vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn CPTec
sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluß, Rücktrittsrecht
1. In Prospekten, Anzeigen, usw. enthaltene Angebote sind, auch bezüglich der
Preisangaben , freibleibend und unverbindlich. Schriftlich abgegebene Angebote
sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. 2. Ein Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Auftragsdurchführung durch
CPTec zustande. 3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig,
wenn CPTec sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von
Eigenschaften. 4. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und
Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.
Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind
zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck
nicht erheblich eingeschränkt wird. 5. Alle Angebote und Verträge beziehen sich,
sofern nichts anderes angegeben, auf Dienstleistungen in deutscher Sprache. 6.
Die Firma CPTec behält sich für den Fall das Recht zum Rücktritt vor, falls sie
erst nach Vertragsabschluß von Umständen erfährt, die eine zuverlässige
Durchführung der vereinbarten Leistungen unmöglich machen. CPTec entscheidet
selbständig über des Vorliegen einer solchen Unmöglichkeit.
§ 3 Vertragsinhalt
Die Verträge zwischen Kunde und CPTec sind Dienstleistungsverträge. Die
beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich über die individualvertraglichen
Regelungen hinaus ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.
§ 4 Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum
Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar bei Vertragsbeginn alle für die
Vertragsdurchführung notwendigen Informationen für CPTec zur Verfügung zu
stellen. Hierbei anfallende Auslagen wie Versandspesen, Kopierkosten,
Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Kunden. 2. Stellt sich während der
Vertragsdurchführung durch CPTec heraus, daß zur vertragsgemäßen Erbringung der
Leistung weitere Informationen notwendig sind, so müssen diese Informationen
nach schriftlicher Anforderung von CPTec durch den Kunden spätestens innerhalb
von 2 Wochen bereitgestellt werden. 3. Eine nicht rechtzeitige Bereitstellung
von Informationen wird in jedem Fall zu Gunsten von CPTec auf die Lieferzeit
angerechnet.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten
1. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt CPTec. 2.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. 3.
Versand, Zustellung und Verpackung (auch von Teillieferungen, Probe- und
Korrekturexemplaren) erfolgen auf Rechnung des Kunden. 4. CPTec bemüht sich, die
angegebenen Termine einzuhalten. Bei Verzug kann der Kunde nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. 5. Die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden
Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung
bei CPTec beginnt. 6. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur
verlangen, wenn der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 7. Bei Lieferungsstörungen,
die nicht im Einwirkungsbereich von CPTec liegen, insbesondere bei Streik,
Aussperrungen, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei
Lieferstörungen, ist CPTec berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine
Schadensersatzpflicht eintritt. 8. Macht der Kunde von den vorstehenden Rechten
keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der
Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. 9. Die erweiterte Haftung gemäß
§ 287 BGB wird ausgeschlossen.
§ 7 Versand und Gefahrenübergabe
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Firma CPTec haftet für Schäden, die sie, ihre Mitarbeiter oder von ihr
beauftragte Dritte zu vertreten haben. CPTec haftet nicht für eine verspätete
Anfertigung der Leistung, sofern die Verspätung durch Umstände verursacht wurde,
die von der Firma CPTec oder von ihr beauftragte Dritte nicht persönlich zu
vertreten sind. CPTec führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter
allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie aller einschlägigen, allgemein
anerkannten, rechtlichen, fachlichen und technischen Grundsätzen und Regeln
durch. CPTec haftet für den Einsatz gehörig ausgebildeter, mit der nötigen Sach-
und Fachkenntnis in den zur Ausführung des Auftrages relevanten sonstigen
Fachgebieten versehenen Mitarbeiter, außerdem für deren fortlaufende Betreuung
und Kontrolle bei der Durchführung des Projektes. Die Haftung von CPTec ist,
soweit nicht in gesetzlichen Sondervorschriften eine höhere oder niedrigere
Summe festgesetzt ist, auf DM 2.000.000,- (zwei Millionen) für den einzelnen
Schadensfall beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine Haftung
gegenüber einer anderen Person als dem Klienten begründet sein sollte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen,
die CPTec aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen,
behält sich CPTec das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). 2.
Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 3. Bei Zugriffen Dritter,
insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware, muß der Kunde auf das
Eigentum des Anbieters hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten
und Schäden trägt der Kunde. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug ist CPTec berechtigt, die Vorbehaltsware auf
seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der
Vorbehaltsware durch CPTec liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz
Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
§ 10 Rechnungsstellung und Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu begleichen. 2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich
CPTec ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont-
und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. 3. Unter
Abbedingung der §§ 366, 365 BGB und trotz anderslautender Bestimmungen des
Kunden legt CPTec fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt
sind. 4. Ist der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus § 5 mehr als 3 Wochen in
Verzug, so ist CPTec berechtigt, entgegen den vorher vereinbarten
Zahlungsmodalitäten Teilbeträge in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Teilbeträge
richtet sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt der Rechnungsstellung tatsächlich
durchgeführten Arbeiten von CPTec. 5. Ist der Kunde mit der Zahlung von
Rechnungen im Verzug, so ist CPTec berechtigt, Zinsen in Höhe der von den
Geschäftsbanken berechneten Zinssätzen für offene Kontokorrentkredite,
mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich Umsatzsteuer zu
berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. 6. Wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel
nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn CPTec andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die
Firma CPTec berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie
Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist CPTec außerdem
berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen
Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München. Soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird
für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden
Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl von CPTec das Amtsgericht München
oder das Landgericht München als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt,
wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Kundens unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren
(§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts München vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die
übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame sinngemäß zu ersetzen, die den mit ihr
verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Dies gilt
auch, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke vorliegt. Änderungen und Ergänzungen
dieses allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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